Bibliotheken, OER und das Verbot der kommerziellen Nutzung (NC)

Das Modul NC (Non-Commercial/nicht-kommerziell) bei den Creative Commons ist beliebt und ist daher weit verbreitet. Viele Urheber wählen diese Lizenz, um möglichst auszuschließen, dass andere mit ihren kreativen Inhalten Geld verdienen.

Was unter ‚kommerzieller Nutzung‘ verstanden wird, ist jedoch leider nicht so einfach zu beurteilen.
So stufte das Landgericht Köln 2014 etwa den Radiosender Deutschlandradio als kommerziellen Nutzer ein, der demnach ein Foto unter der Creative-Commons-Lizenz NC nicht hätte nutzen dürfen.
Bibliotheken, die über Gebühren oder auch über Sponsoring Einnahmen erzielen, könnten nach dieser Lesart ebenfalls als kommerzielle Nutzer gelten. Sie dürften die entsprechend lizenzierten Inhalte nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers verwenden.

Wer aber macht sich tatsächlich die Mühe, in jedem einzelnen Fall die Nutzungsrechte einzuholen? Im Zweifel wird wohl eher auf die Nutzung von Materialien unter NC verzichtet, als sich der Gefahr auszusetzen, möglicherweise gegen Lizenzbestimmungen zu verstoßen.
Ungewollt führt das häufig dazu, dass Materialien, die eigentlich zum Zwecke der einfachen Verbreitung im Internet unter Creative Commons lizenziert veröffentlicht wurden, am Ende nicht genutzt werden.
Dies steht in gewissem Widerspruch zum Gedanken der freien Verbreitung von Wissen, die mit der Verwendung der Creative Commons Lizenzen eigentlich erleichtert werden soll. Aus diesem Grund gelten diese Lizenzen generell nicht als „freie/Open-Culture“-Lizenzen1.

Zu Weiterlesen:

Klimpel, Paul (irights.info): Freies Wissen Dank Creative-Commons-Lizenzen: Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung ’nicht-kommerziell – NC‘. Hrsg. Wikimedia Deutschland, 2012 (PDF), werden Vor- und Nachteile von NC gut verständlich erläutert.

Unter dem Titel ‚Creative Commons: Kommerziell – Nein, Danke?‘ wird bei irights.info erläuert, dass die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA – Share Alike) eine Alternative zu NC sein kann.

Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg stellt die von ihr digitalisierten Bestände unter der Lizenz CC-BY-SA zur Verfügung. Erläuterungen dazu finden sich im Stabi-Blog.

Im Blog infobib von Christian Hauschke finden sich ein paar sehr interessante Beiträge zu Creative Commons und Bibliotheken.


1 Siehe Wiki: Open Content – A Practical Guide to Using Creative Commons Licences

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