„Auch wer Inhalte unter offenen Lizenzen wie Creative Commons verwendet, kann für Lizenzverletzungen kostenpflichtig abgemahnt werden. Manche haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Creative Commons tritt dieser „Perversion ihrer Gründungsideale“ jetzt mit einer Grundsatzerklärung entgegen.“
Schlagwort: cc
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Eine Besprechung der LicenseApp
Das sieht sehr gut aus: Man labelt sozusagen die Bilder mit einer cc-Lizenz. Vor- und Nachteile schildert Jöran Muuß-Merholz auf OERinfo.
Abmahngefahren bei CC-Lizenzen und WordPress-Nutzung
Im Hintergrund beim Schreiben dieses Blogposts plätschert im Hintergrund der Podcast zu segu Geschichte, auf das wir hier bereits hingewiesen hatten (26. Januar). Dieser Podcast von Jöran Muuß-Merholz mit Christoph Pallaske ist insbesondere unter dem Aspekt der Herstellung von OER hörenswert, sehr interessant, welche Tools verwendet werden und was dabei zu beachten ist – beispielsweise die Frage, wie lange die Haltbarkeit der Produkte wohl sei und insbesondere die Frage von Bildrechten, bei denen Herr Pallaske noch etwas Besonderes erlebt hat: Eine Abmahnung für ein von Wikimedia entnommenes Foto. Er schildert das sehr gut in seinem Blog „Historisch denken | Geschichte machen“ und weist hier auch auf das Tool „Lizenzhinweisgenerator“ hin. – Eine Besonderheit an diesem Fall liegt noch darin, dass in WordPress automatisch bei jedem Bild parallel zum Blogpost eine eigene „Medienseite“ erstellt wird, bei der lediglich das Bild – aber ohne die Lizenzangabe, die im Blogpost dem Bild beigegeben wurde. Das war überhaupt die Möglichkeit, dass eine Abmahnung ausgesprochen werden konnte – und leider ist der oben genannte Lizenzgenerator keine Lösung dafür.
Bibliotheken, OER und das Verbot der kommerziellen Nutzung (NC)
Das Modul NC (Non-Commercial/nicht-kommerziell) bei den Creative Commons ist beliebt und ist daher weit verbreitet. Viele Urheber wählen diese Lizenz, um möglichst auszuschließen, dass andere mit ihren kreativen Inhalten Geld verdienen.
Was unter ‚kommerzieller Nutzung‘ verstanden wird, ist jedoch leider nicht so einfach zu beurteilen.
So stufte das Landgericht Köln 2014 etwa den Radiosender Deutschlandradio als kommerziellen Nutzer ein, der demnach ein Foto unter der Creative-Commons-Lizenz NC nicht hätte nutzen dürfen.
Bibliotheken, die über Gebühren oder auch über Sponsoring Einnahmen erzielen, könnten nach dieser Lesart ebenfalls als kommerzielle Nutzer gelten. Sie dürften die entsprechend lizenzierten Inhalte nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers verwenden.
Wer aber macht sich tatsächlich die Mühe, in jedem einzelnen Fall die Nutzungsrechte einzuholen? Im Zweifel wird wohl eher auf die Nutzung von Materialien unter NC verzichtet, als sich der Gefahr auszusetzen, möglicherweise gegen Lizenzbestimmungen zu verstoßen.
Ungewollt führt das häufig dazu, dass Materialien, die eigentlich zum Zwecke der einfachen Verbreitung im Internet unter Creative Commons lizenziert veröffentlicht wurden, am Ende nicht genutzt werden.
Dies steht in gewissem Widerspruch zum Gedanken der freien Verbreitung von Wissen, die mit der Verwendung der Creative Commons Lizenzen eigentlich erleichtert werden soll. Aus diesem Grund gelten diese Lizenzen generell nicht als „freie/Open-Culture“-Lizenzen1.
Zu Weiterlesen:
Klimpel, Paul (irights.info): Freies Wissen Dank Creative-Commons-Lizenzen: Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung ’nicht-kommerziell – NC‘. Hrsg. Wikimedia Deutschland, 2012 (PDF), werden Vor- und Nachteile von NC gut verständlich erläutert.
Unter dem Titel ‚Creative Commons: Kommerziell – Nein, Danke?‘ wird bei irights.info erläuert, dass die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA – Share Alike) eine Alternative zu NC sein kann.
Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg stellt die von ihr digitalisierten Bestände unter der Lizenz CC-BY-SA zur Verfügung. Erläuterungen dazu finden sich im Stabi-Blog.
Im Blog infobib von Christian Hauschke finden sich ein paar sehr interessante Beiträge zu Creative Commons und Bibliotheken.
1 Siehe Wiki: Open Content – A Practical Guide to Using Creative Commons Licences
„Lizenzhinweisgenerator“ als Hilfe für die Wiederverwendung von Fotos aus der Wikipedia
Bei der Erstellung von Materialien jeder Art ist die Verwendung von Bildern aus der Wikipedia – auch in Bibliotheken – ein übliches Vorgehen. Doch auch wenn generell alle in der Wikipedia enthaltenen Bilder unter einer CC-Lizenz stehen, gibt es, je nach Einsatzzweck und abhängig davon, ob die Bilder online oder in Printmaterialien verwendet werden sollen, einiges zu beachten.
Um die Verwendung der Bilder zu vereinfachen, hat Wikimedia Deutschland den Lizenzhinweisgenerator gestartet der dabei helfen soll, beim Verwenden von Bildern aus der Wikipedia die Lizenzhinweise korrekt zu formulieren.
Jöran Muuß-Merholz von der Transferstelle OER hat sich dieses Tool einmal genauer angesehen und dazu ein kurzes Video veröffentlicht.
Sein Fazit lautet, dass für Nutzer mit wenig Vorwissen der Lizenzhinweisgenerator nicht unbedingt die Auseinandersetzung mit dem Thema CC-Lizenzen ersetzt, man aber durchaus durch die Nutzung des Generators etwas über Lizenzen und über Weiterverwendung lernen kann.
GOING OPEN: The Case for OER & Open Policies
Eine Präsentation von Cable Green (Director of Global Learning at Creative Commons) auf Slideshare, sehr schön mit Fussnoten ausgestattet.
Interessant sind die Folien Nr. 17 ff. mit Vergleichszahlen der Kosten von Nutzung von Büchern und dann noch Folie 29 mit den versschiedenen cc-Lizenzen und ihrer Zurodnung zu OER.